Dienstleistungen im Namen der KÜS Hauptuntersuchungen (HU) gemäß § 29 StVZO:
Die Hauptuntersuchung ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind.
Die Hauptuntersuchung ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind.
Für privat genutze PKW und Krafträder ist die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre vorgeschrieben. LKW und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur HU. Bei der Hauptuntersuchung wird eine Sicht- und Funktionskontrolle vorgenommen, ohne Fahrzeugteile zu demontieren oder zu zerstören. Machen Sie Ihr Fahrzeug vor der Hauptuntersuchung fit und sich selbst mit den für den verkehrssicheren Betrieb des Fahrzeuges wichtigen Bauteilen wieder einmal vertraut (siehe Checkliste unten) Abgasuntersuchungen (AU) gemäß § 47a StVZO
Der § 47a StVZO regelt die Durchführung der Abgasuntersuchung (AU). Seid dem 1.Januar 2010 ist die Vorschrift zur Untersuchung der Abgase in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. In der Regel gelten für Fahrzeuge mit geregelten Katalysator und Diesel-PKW die gleichen Fristen wie für die Hauptuntersuchung.
Änderungsabnahmen gemäß § 19.3 StVZO